Der nächste Schritt ist geschafft: Am 10. Oktober 2018 habe ich den durch das Architekturbüro fertig ausgearbeiteten Bauantrag unterschrieben. Er wurde am „Kerwe-Montag“ in sechsfacher Ausfertigung per Kurier von Stuttgart aus verschickt. Jedes Exemplar umfasst zwei große DIN-A4-Ordner. Dadurch ergibt sich eine ganze Kiste, bestehend aus bisherigen Untersuchungsberichten und den Maßnahmenbeschreibungen der Architekten und Fachplaner. Dazu gehören die entsprechenden Planansichten innen und außen, die Stellungnahme der Restauratoren, der Nachweis für die geforderten Parkplätze, ein Lärmschutz- und ein Brandschutzgutachten sowie die ausgefüllten Antragsformulare selbst.

Als wir zur Durchsicht der Unterlagen die einzelnen Bestandteile des Bauantrags vorab per Mail zugeschickt bekommen haben, wollte ich mir zunächst alles ausdrucken. Ich habe das Vorhaben dann aber schnell aufgegeben. Nicht alles kann ich als Halbwissender in diesem Metier beurteilen. Und nur ein Bruchteil ist für mich wirklich relevant. Aber natürlich habe ich mit aus Interesse das Inhaltsverzeichnis angeschaut und die Maßnahmenbeschreibungen durchgelesen. Vor allem spannend – weil nach wie vor umstritten – war die ausgearbeitete Darstellung, wie wir mit den denkmalrechtlichen Bedenken umgehen möchten. Wie bereits berichtet, wird von dieser Fachbehörde nach wie vor beanstandet, dass sich der neue Anbau zu mächtig vor die alte Seitenansicht der Kirche schiebt. Auch der durch Rampe und Vorplatz künftig optisch verdeckte historische Sockel der Kirche bleibt ein Stein des Anstoßes. Letztlich muss jetzt baurechtlich entschieden werden, ob der Kritik seitens der Denkmalpflege Recht gegeben wird. Aber wir haben auf jeden Fall durch historische und aktuelle Ansichten des Kirchenvorplatzes im Antrag dokumentiert, dass die Seitenansicht der Christuskirche aufgrund der engen Bebauung drum herum zu keiner Zeit frei wahrnehmbar war. Warum sollte sie das nun plötzlich künftig nötig sein?

Im Sommer habe ich mir die Mühe gemacht, durch Sandhausen zu radeln und aus allen Himmelsrichtungen die Kirche zu fotografieren. Überall dort, wo sich im öffentlichen Straßenraum der Blick auf dieses markante Gebäude öffnet. Das ist zum Beispiel vom alten Friedhof aus möglich, von der Heidelberger Straße aus, von der Einfahrt zu Aldi und dm aus oder seitens der Herchheimer Straße durch die Gärten. Die Aufnahmen belegen: Von keiner Warte aus wäre der neue Anbau zu sehen, weil die Bebauung der Nachbargrundstücke vom Boden her so viel von der Kirchenfassade zustellen, dass noch nicht einmal der First der künftig geplanten Ständerkonstruktion zu sehen wäre. Allein aus einem sehr spitzen Winkel von Südosten her aus der Kirchstraße wird man künftig hinter den Platanen entlang des Schulhofes der Pestalozzischule einen Teil des Gebäudes sehen können. Sonst muss man direkt davorstehen, um überhaupt neben der historischen Fassade irgendetwas vom geplanten Neubau betrachten zu können. Wir sind der Meinung, dass damit die fachlichen Bedenken der unteren Denkmalbehörde zu vernachlässigen sind. Wir sind gespannt, welche Entscheidung die Baurechtsbehörde im Landratsamt in diesem Streitpunkt treffen wird. Jedoch ist aus meiner Sicht die Argumentation im Bauantrag gut durchdacht und mit Bilddokumenten belegt. Mehr können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tun.

Die Baurechtsbehörde sollte innerhalb von drei Monaten zu einer Entscheidung kommen. Das ist die gesetzliche Vorgabe. Uns wurde jedoch bereits signalisiert, dass es wegen großer Arbeitsbelastung in den Amtsstuben zu einer zeitlichen Verzögerung kommen kann. Wir können also vermutlich erst im Februar mit einer Antwort aus dem Landratsamt rechnen. So lange wird nun auch der weitere Planungsprozess ruhen. Weil eine Genehmigung des bisherigen Konzeptes wegen der denkmalrechtlichen Einwände unklar ist, wurde seitens des EOK ein Planungstop verhängt. Sie dürfen uns also die Daumen drücken und für unsere Sache beten. Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Mit herzlichen Grüßen, Bernhard Wielandt, Pfr.  zum Anfang