Viele Einrichtungen, Materialien und Gegenstände aus dem Bestand der Kirchengemeinde können nach entsprechender Klärung auch privat genutzt werden. Die Nutzungsbedingungen sind in den jeweiligen Verfahrensordnungen geregelt.
Im Einzelnen vergeben wir für die private Nutzung:
Siehe „Gemeindesaal“
Siehe „Busnutzung/ Gemeindebus“
Siehe „Crêpesplatten“