Was ist alles vorzubereiten?

Die Erfahrung von Betroffenen zeigt, dass es helfen kann, die notwendigen Formalitäten nach dem Tod eines Angehörigen rechtzeitig zu bedenken. Bei einem Todesfall muss oft kurzfristig vieles entschieden und geklärt werden. Das kann die Kräfte der Angehörigen in dieser Situation überlasten. Die folgenden Informationen sollen helfen, Überforderung zu vermeiden.


Urkunden und Unterlagen

Folgende Unterlagen, die zur Regelung der persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten beim Eintreten eines Todesfalls unbedingt erforderlich sind, sollten stets griffbereit sein:

* Bei Unverheirateten die Geburtsurkunde
* Bei Verheirateten die Geburts- und Heiratsurkunde
* Bei Verwitweten die Geburts- und Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
* Bei Geschiedenen die Geburts- und Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil (ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
* Bei Minderjährigen die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern. Bei Vorliegen eines Familienstammbuches mit vollständigen Eintragungen werden keine Einzelurkunden benötigt.
* Falls vorhanden, das Testament bzw. die Hinterlegungsurkunde oder Angabe über die Hinterlegung.
* Pensions- und Rentenpapiere sowie Krankenversicherungsunterlagen.

Was nach dem Eintreten des Todesfalles zu tun ist

* Es ist ratsam, sofort einen vertrauten Menschen herbeizubitten, um Beistand für die vielen Aufgaben zu haben.
* Die Erfahrungen von Angehörigen zeigen, dass die Begleitung durch die Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer vor und nach dem Eintreten des Todesfalls als hilfreich und entlastend erlebt wird.
* Beim natürlichen Tod in der Wohnung muss der Hausarzt oder ein anderer Arzt benachrichtigt werden zur Feststellung der Todesursache (Leichenschauschein, Todesbescheinigung). Bei unnatürlichem Tod durch Unfall oder bei Tod im Krankenhaus ist automatisch die entsprechende Einrichtung (Polizei bzw. die Krankenhausverwaltung) eingeschaltet.
* Ein Bestattungsunternehmen kann eine wesentliche Hilfe sein, weil es die anfallenden Formalitäten für die Angehörigen erledigt (Meldung beim Standesamt, Sterbeurkunde, Vorbereitung der Bestattung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und weiteres).
* Es ist sinnvoll, baldigst Kontakt zur Gemeindepfarrerin oder zum Gemeindepfarrer aufzunehmen, wenn eine kirchliche Bestattung gewünscht wird.

Spätere Maßnahmen

* Sterbekasse benachrichtigen (Sterbeurkunde beilegen).
* Bausparkasse sofort benachrichtigen, wenn Verstorbene im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag lebensversichert waren (Sterbeurkunde, eventuell Totenschein beilegen).
* Verträge bei Bausparkassen und Banken: beraten lassen, wie die bestehenden Verträge behandelt werden sollen.
* Steuerkarte bei der Gemeindeverwaltung beantragen, wenn die Hinterbliebenen Anspruch auf Versorgungsbezüge haben.
* Benachrichtigung des Arbeitgebers.
* Rentenversicherung benachrichtigen, falls aus einem (vielleicht früheren) Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis Ansprüche bestehen (Sterbeurkunde beilegen).
* Krankenversicherung: Mitgliedschaft kündigen (Sterbeurkunde beilegen), Erstattung der Krankheitskosten beantragen, ggf. Sterbegeld beantragen, ggf. die Versicherung der Hinterbliebenen neu regeln.
* Kraftfahrzeug der Verstorbenen ab- oder ummelden (bei der Zulassungsstelle der Stadtverwaltung).
* Versicherungen umschreiben oder kündigen.
* Konten und Geldanlagen: Vollmacht oder Erbschein vorlegen und evtl. nötige Umschreibungen vornehmen lassen, Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen überprüfen, Vereinbarungen über langfristige Geldanlagen überprüfen.
* Sonstige Verpflichtungen der Verstorbenen wie Mitgliedschaften, Abonnements, Verträge, Bürgschaften, Einzugsermächtigungen, Ratenzahlungen, Darlehenstilgungen überprüfen.
* Zurückforderung von Darlehen oder verliehenen Kunst- oder Wertgegenständen.
* Testamentsvollstrecker und Vormünder benachrichtigen.
* Schul- und Berufsausbildung bei hinterbliebenen Kindern ab dem 11. Schuljahr: Beim Arbeitsamt (Ausbildungsförderung) Auskunft über mögliche Zuschüsse, Beihilfen usw. einholen und entsprechende Anträge stellen.
* Sozialamt: Ggf. Auskünfte über Ansprüche einholen und Anträge stellen (Wohngeld und anderes).
* Erbschaftssteuererklärung: Bei Erbschaft sind die Erben verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Verfügung für den Fall meines Todes

Der Sinn einer persönlichen Verfügung kann darin bestehen, den Angehörigen und der Pfarrerin oder dem Pfarrer bei der Vorbereitung der Bestattung zu helfen. Darüber hinaus ist er für die Lebenden eine Vorbereitung auf das eigene Sterben. Wer sich zu Lebzeiten mit der Tatsache auseinandersetzt, dass er sterblich ist, gewinnt für sein Leben die „Klugheit“, von welcher im 90. Psalm die Rede ist: „HERR, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden“ (Psalm 90,1 2).

Es ist ratsam, die Verfügung mit nahen Angehörigen zu besprechen und zudem den Wortlaut in größeren zeitlichen Abständen zu ergänzen oder zu korrigieren. Was könnte die Verfügung enthalten?

* Die Bitte um eine christliche Bestattung durch eine evangelische Pfarrerin oder einen evangelischen Pfarrer.
* Die Bitte um ein Bibelwort auf der Todesanzeige (falls die Angehörigen eine solche in Auftrag geben).
* So man es sich so vorstellen kann, die Bitte um eine Erdbestattung. Diese Bestattungsform hat sich ausgebildet durch die Bestattungsbräuche der Juden, die ihren Grund in den Heiligen Schriften des Volkes Israel haben. Ihnen sind darin Christen durch die ersten eintausendachthundert Jahre der Christenheit hindurch gefolgt, bis auch die Feuerbestattung nach und nach aufkam.
* Die Bitte um ein Bibelwort und/oder ein als christliches Zeichen erkennbares Symbol auf dem Grabstein.
* Einen vorläufigen Lebenslauf, der insbesondere die Daten und Angaben enthalten sollte, die den Angehörigen oft nicht in den Sinn kommen, oder die in der Kürze der Zeit schwer zu ermitteln sind. Zu denken wäre etwa an folgende Angaben:
– Tauftag und Taufspruch
– Konfirmationstag, Konfirmationsort und Denkspruch zur Konfirmation
– Tag der kirchlichen Trauung, Ort der Trauung, Trautext

Eventuell könnte die Verfügung ergänzt werden durch die Angabe weiterer Bibelworte, insbesondere aber auch einzelner Kirchenlieder, durch die man im Leben begleitet wurde.