Wichtige Information

Bei den Kirchenwahlen 2019 können erstmals Jugendliche die spätestens am Wahltag ihren 16.Geburtstag feiern als stimmberechtigte Mitglieder in den Ältestenkreis gewählt werden.                  

Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. 

Drei Einschränkungen gibt es: Die Zahl der gewählten Mitglieder über 18 Jahre muss stets die Zahl der Mitglieder zwischen 16 und 18 Jahre übersteigen. Maximal können zwei Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre dem Ältestenkreis angehören. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre können nicht in das Vorsitzendenamt oder Stellvertretendenamt gewählt werden.