Der Eingang des Bauantrags wurde uns nach der Abgabe umgehend bestätigt. In diesem Schreiben zur Eröffnung des Bauantragsverfahrens waren mit Fristsetzung zum 18.12. die Erfüllung von weiteren Auflagen angeführt. Die erste davon war schnell zu erfüllen: Auf dem unteren Gelände musste planerisch ein Parkplatz mehr dargestellt werden, als zunächst gedacht. Da wir auf diesem Gelände räumlich noch sehr flexibel sind, konnte dieser Forderung unkompliziert nachgekommen werden.

Die zweite Auflage hatte es jedoch in sich: Das Landratsamt kam aufgrund unserer eingereichten Pläne zu dem Schluss, dass für die Verwirklichung unseres Vorhabens eine Vereinigungsbaulast für die drei beteiligten Grundstücke unumgänglich sei. Das bedeutet, dass man aus baurechtlicher Sicht alle drei Grundstücke wie ein einziges betrachten müsse. Wenn es aber drei einzelne Grundstücke bleiben sollten, wäre das nur über eine grundbuchrechtliche Eintragung einer Vereinigungsbaulast zu lösen.

Um Welche Grundstücke handelt es sich?

  1. Das Flurstück, auf dem die Kirche selbst steht. Dieses Grundstück gehört der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau. Die Stiftung hat der Kirchengemeinde gestattet, Kirche und Gemeindehaus auf diesem Grundstück zu errichten.
  2. Das unbebaute Grundstück rechts neben dem Gemeindehaus in der Johann-Nikolaus-Kolb-Straße, auf dem künftig die Parkplätze und das Freigelände entstehen sollen. Dieses befindet sich im Besitz der Kirchengemeinde.
  3. Das gemeindeeigene Gelände, auf dem derzeit noch das Wichernhaus steht. Die Betonmauer auf der rechten Seite des Außengeländes bildet auch gleichzeitig die Grenze zum nebenliegenden Flurstück.

Zwei Gründe erfordern nun eine juristische Gesamtsicht auf diese drei Grundstücke:

  1. Aus der Errichtung des neuen Gemeindehauses auf der Ebene der Kirche erwächst die Pflicht, auf der unteren Freifläche eine festgelegte Anzahl an Parkplätzen nachzuweisen. Diesen Nachweis könnte man auch mit einer einfachen Baulast lösen, mit dem ein anderes Flurstück belastet würde. Da wir jedoch die Grenze etwas verschieben und ein Teil des bisherigen Wichernhausgeländes in das neue Konzept einbinden wollen, ist auch dieses Grundstück nun in die Baulast mit eingebunden. Eine Teilung des Wichernhausgeländes ist derzeit noch nicht möglich, da die künftige Grundstücksgrenze derzeit noch mit dem alten Gemeindehaus überbaut ist.
  2. Die geplante Aufzuganlage samt Treppe stellt eine Überbauung der Grenze zwischen dem oberen Grundstück und den beiden untenliegenden Flurstücken dar. Auch dieser Umstand legt eine Vereinigungsbaulast nahe.

Diese Baulast einzugehen, waren wir uns nach Konsultation der eingebundenen Gremien schnell einig. Doch zum einen bestanden seitens der Landeskirche Bedenken, ob man diese Baulast auch unkompliziert wieder löschen könne, sobald der restliche Teil des Wichernhausgeländes vermarktet wird. Bei einer künftigen Veräußerung würde sich eine bestehende Baulast finanziell sehr negativ auswirken. Daher galt eine Bemühung der letzten Tage, mit dem Landratsamt eine Löschungszusage auszuhandeln, um in diesem künftigen Fall Rechtssicherheit zu haben.

Die zweite Abstimmungsnotwendigkeit betraf die Unterzeichnung des Baulastprotokolls selbst. Auch wenn ich als ordnungsgemäß eingesetzter Pfarrer dieser Kirchengemeinde selbstverständlich eine Unterschrifts- und Siegelberechtigung habe, kann ich im Namen der Kirchengemeinde nicht einfach ohne interne Abstimmung und Bevollmächtigung derartige Rechtsgeschäfte eingehen. Der Vertreterin der Stiftung Pflege Schönau ging das ganz genauso. Das vom Landratsamt zugeschickte Formular trug diesen Umständen aber ebenso wenig Rechnung, wie dem Umstand, dass nicht alle drei betroffenen Grundstücke ein und demselben Eigner zuzuordnen sind. Also haben wir jeweils eigene Schreiben entworfen, die diesen komplexen Sachverhalt juristisch einwandfrei darstellen -und gleichzeitig den Wortlaut des Landratsamtes unverändert wiedergeben.

Am Montag, den 17.12. haben die Vertreterin der Pflege Schönau und ich unsere beiden Dokumente auf dem Ortsbauamt abgegeben und vor den Augen des dort zuständigen Verwaltungsbeamten unterzeichnet. Hoffen wir, dass sie juristisch einwandfrei sind und vom Landratsamt akzeptiert werden. Dann kann es auch in dieser Hinsicht Weihnachten werden.

Mit diesem letzten Tagebucheintrag für des auslaufende Jahr danke ich allen Leserinnen und Lesern, die die Einträge des Bautagebuches in den Gemeindenachrichten, auf unserer Homepage oder auf Facebook mitverfolgen und zum Teil auch kommentieren. Ich freue mich sehr, dass die Darstellung dieses sehr umfang- und facettenreichen Bauvorhabens so großen Anklang findet. Für Ihre aufmerksame und treue ideologische Begleitung und Unterstützung unseres großen gemeinsamen Zukunftsprojektes danke ich Ihnen allen im Namen der Kirchengemeinde und wünsche Ihnen persönlich ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein friedvolles Jahr 2019.

Mit herzlichen Grüßen, Bernhard Wielandt, Pfr.