Umweltteam-logoSandhausen wird Grüne Gockel-Gemeinde

Die ev. Kirchengemeinde hat sich Ende 2015 auf den Weg gemacht, Grüne Gockel Gemeinde zu werden und ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Es wurde ein Umweltteam gebildet, welches sich um die Umwelteinflüsse der Kirchengemeinde kümmert. Es wurden Umweltleitlinien für die Gemeinde formuliert und durch den Kirchengemeinderat beschlossen, um ein Zeichen zu setzen, was wir umweltseitig erreichen wollen. Zählerdaten der Energieverbräuche wurden engmaschig erfasst, um ein Gefühl für den Energiebedarf des Gemeindehauses, des Kindergartens und der Kirche zu erhalten. Dadurch wurden vor allem Heizenergie, Strom und Wasser, jedoch auch Aspekte wie Ehrenamtliches Engagement, Müll und Sicherheitsaspekte erfasst, bewertet und in einen Maßnahmenkatalog gepflegt. Dieser wird jetzt Stück für Stück abgearbeitet, um eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelteinflüsse zu erreichen. Ende 2017 erfolgte die Validierung des erstellten Umweltmanagementsystems durch einen externen Gutachter. Diese konnte erfolgreich bestanden werden und damit erhält die evangelische Kirchengemeine Sandhausen zum einen das europäische EMAS Zertifikat, aber eben auch den „Grüner Gockel“ von der Landeskirche verliehen. Die Überreichung des Zertifikats findet im Gottesdienst an diesem Sonntag, den 25.03.2018, um 10:00 Uhr statt. Wir laden Sie herzlich ein, mit dabei zu sein und sich im und auch nach dem Gottesdienst beim Kirchenkaffee über die Aktivitäten des Umweltteams zu informieren. Herzliche Einladung hierzu!

13.12.2017:

Der externe Audit ist gut gelaufen- die aktuelle Umwelterklärung ist validiert. Meilenstein geschafft! Link: Umwelterklärung zum runterladen

November 2017:

Die Kirchengemeinde führt Umweltmanagementsystem Grüner Gockel ein

Wir Menschen sind Teil der Schöpfung Gottes, mit dem Auftrag, sie zu „bebauen und zu bewahren“. Aus diesem Auftrag heraus wurde 1983 der konziliare Prozess „Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung“ angestoßen. Im Bereich „Bewahrung der Schöpfung“ haben sich in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen viele Menschen an die konkrete Umsetzung gemacht. Das Potential des Kirchlichen Umweltmanagements wurde auch von der Landessynode erkannt. Auf der Frühjahrssynode 2003 wurde auf Grund der positiven Erfahrungen in der Evangelischen Landeskirche Württemberg der Beschluss gefasst, eine Geschäftsstelle einzurichten und mit der Förderung des Konzeptes „Grüner Gockel“ in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen zu beauftragen, sowie die ökologischen Leitlinien für die Evang. Landeskirche in Baden verabschiedet. Zur Auftaktveranstaltung der ersten Gruppe von Kirchengemeinden, IMG_20160612_154916die mit dem Grünen Gockel im Oktober 2004 startete, sagte Landesbischof Dr. Ulrich Fischer: „Umweltmanagement ist nicht nur ein Beitrag für eine umweltgerechtere Zukunft, sondern auch ein Schritt zu einer Kirche mit Zukunft. Die Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung ist keine abseitige Tätigkeit von ökologisch Angehauchten; sie ist eine zentrale Aufgabe der Kirche in all ihren Handlungsfeldern“. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts, hat zum Ziel, bis 2020 mindestens 40% des CO2-Ausstosses der Landeskirche im Vergleich zu 2005 einzusparen. Der Grüne Gockel ist eine tragende Säule des Konzepts. Mit dem kirchlichen Umweltmanagement soll eine Chance ergriffen werden, die vielfältigen theologischen Reflexionen, Verlautbarungen und Empfehlungen im eigenen Handeln zu konkretisieren. Somit können die Kirchengemeinden auf der Basis eigener Praxis glaubwürdig und wirksam zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Gesellschaft beitragen.

Auch die Kirchengemeinde Sandhausen hat beschlossen, „Grüne-Gockel-Gemeinde“ zu werden und am vergangenen Sonntag im Zuge des Sommerfests die Initiative vorgestellt. Es ist geplant, noch vor den Sommerferien die Umweltleitlinien für die Kirchengemeinde Sandhausen zu erarbeiten und in vielen Einzelmaßnahmen die Gebäude der Kirchengemeinde umweltfreundlicher zu gestalten.

Die Umweltleitlinien wurden am 05.07.2016 in der Kirchengemeinderatssitung Nr 29 / 2016 beschlossen.