- Begrüßung
- Vorstellung der Kandidaten für die Nachwahl des Kirchengemeinderates
- Wahl des/der Vorsitzenden der Gemeindeversammlung
- Stand des Baus des neuen Gemeindezentrums
- Sonstiges
Die Einladung mit Tagesordnung wurde fristgerecht (2 Wochen vorher) in den „Gemeinde-Nachrichten“ veröffentlicht und im Gottesdienst bekanntgegeben. Zu der öffentlichen Sitzung waren alle Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinde eingeladen.Anwesend waren ca. 40 Gemeindemitglieder, darunter die Kirchengemeinderatsmitglieder, Margarete Lößlein, Dieter Schroeter, Axel Schmitt, Henrik Wild und Klaus Gerstle, sowie Herr Pfarrer Wielandt.Frau Pfarrerin Henriette Freidhof und Tanja Diem waren bei der Gedenkfeier auf dem Friedhof anlässlich des Volkstrauertages.Entschuldigt waren Eva Hambrecht und Felix Bisch.
- Begrüßung
Frau Maier eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Gemeindeversammlung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie übergab das Wort an Herrn Pfarrer Wielandt, da sie aufgrund ihrer Kandidatur zum Kirchengemeinderat von ihrem Amt als Vorsitzende der Gemeindeversammlung zurückgetreten ist.
- Vorstellung der Kandidaten für die Nachwahl des Kirchengemeinderates
Zunächst erläuterte Herr Wielandt die Voraussetzungen, die zu der jetzigen Nachwahl führten. Für die Gemeinde Sandhausen können mindestens 12 (nach Zuwahl maximal 18) Personen in den Kirchengemeinderat gewählt werden. Bei der letzten Wahl gab es jedoch nur 9 Kandidaten, die dann auch gewählt wurden. Nach der Hälfte der Amtszeit sind jetzt Herr Matthias Wild und Frau Margarete Lößlein von ihren Ämtern zurückgetreten, womit die Notwendigkeit für eine Nachwahl gegeben ist. Das Verfahren für die Nachwahl ist im Landeswahlgesetz der ev. Kirche Baden (LWG) festgelegt.Kriterien der Wählbarkeit sind: Volljährigkeit, Gemeindemitgliedschaft, Geschäftsfähigkeit und die Bereitschaft zur Beteiligung an Gottesdiensten und am Gemeindeleben. Die Nachwahl wird durch den bestehenden Kirchengemeinderat (KGR) durchgeführt, nicht, wie bei regulären Wahlen, durch die Gemeindemitglieder. In die Zuständigkeit des KGR fällt hiermit die Prüfung der Wählbarkeit und der persönlichen Eignung der Kandidaten (§4 LWG) sowie die Kontrolle der Vorschriften im LWG.Das Verfahren für eine Nachwahl ist in §16 LWG festgelegt. Es besteht in der Suche nach Kandidaten, mit 3 wöchiger Ausschreibungspflicht in der Gemeinde und ihrer Vorstellung in der Gemeindeversammlung. Nach der Vorstellung gibt es die Möglichkeit eines Einspruchs, der innerhalb von 5 Tagen schriftlich zu erfolgen hat und nur die Kriterien der Wählbarkeit betreffen (s.o.).Zur Einhaltung der Fristen findet am 21.11.2016 eine geheime, schriftliche Wahl im KGR statt. Die Einführung und Verpflichtung der nachgewählten KGR Mitglieder findet am 1. Adventssonntag 27.01.2016 im Gottesdienst statt. Herr Wielandt bittet schon jetzt um das Vertrauen und die Unterstützung der neuen Kandidaten. Es gab keine Rückfragen zu dem erläuterten Verfahren. Herr Schröter betonte die gute Zusammenarbeit im KGR.
- Wahl des/der Vorsitzenden der Gemeindeversammlung und des/der Stellvertreter/in
Vorstellung von Nina Harbrecht als Kandidatin für den Vorsitz der Gemeindeversammlung. Sie ist 40 Jahre alt und hat einen Sohn. Von Beruf ist sie Fachlehrerin für geistig Behinderte an der Tom-Mutters-Schule in Wiesloch. Fr. Harbrecht wohnt seit 15 Jahren in Sandhausen und ist seit 10 Jahren im Kirchenchor aktiv. Herr Wielandt fragte nach weiteren Bewerber/innen. Es gab keine Meldungen. Die Abstimmung erfolgte per Akklamation. Zur Zeit der Abstimmung waren 39 Personen anwesend. Für die Wahl von Fr. Harbrecht stimmten 39 Personen. Es gab keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Die Wahl wurde von Fr. Harbrecht angenommen. Für die Wahl des/der Stellvertreter/in gab es keine Bewerber/innen, somit bleibt das Amt bis auf Weiteres unbesetzt.
- Stand des Baus des neuen Gemeindezentrums
Organisatorische Vorbereitungen das Budget für den Neubau des Gemeindezentrums beläuft sich auf 3,5 Mill. €. Rechtlich gesehen ist für den bestehenden historischen Gebäudebestand, also das Kirchengebäude, die Pflege Schönau der Bauherr, für den Neubau die Kirchengemeinde Sandhausen. Die Pflege Schönau übertrug die Bauherrenschaft jedoch komplett an die Kirchengemeinde Sandhausen. Zu den organisatorischen Vorbereitungen erläuterte Herr Wielandt den Vorgang der Projektsteuerung. Diese ist sinnvoll, da sie den Ablauf von organisatorischen Dingen, wie der Einhaltung von Fristen u.v.m. organisiert. Für die Bestandsgebäude war ursprünglich die Prokiba für die Projektsteuerung vorgesehen. Es wurden jedoch zunächst Kostenvoranschläge von 2 weiteren Firmen eingeholt, um vergleichen zu können. Daraufhin wurde beschlossen, dass ab Sept. 2016 Herr Dressel von der Prokiba die Projektsteuerung übernimmt. Des Weiteren wurde auf Vorschlag des Oberkirchenrates ein Generalplanervertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass ein Architekt zusammen mit seinen Fachingenieuren selbst die Verträge schließt und die Abläufe regelt. Besetzung bei Wulf Architekten ist Her Steffen Vogt für die Projektleitung und Herr Boris Weix für die Planung. Die zusätzlichen Kosten für den Generalplaner belaufen sich auf 40.000 € (zusätzlich zum Architektenhonorar).Die Geschäftsführung wird von der VSA (Verwaltungs- und Serviceamt Meckesheim) übernommen. Damit ist die Buchhaltung und Abrechnung des Projektes gewährleistet.Somit sind die Organisatorischen Vorbereitungen abgeschlossen. Es gab zu diesem Punkt keine Rückfragen. Zeitplan:Präsentation Vorplanung: Januar 2017Präsentation Entwurfsplanung: April 2017Abgabe Baugesuch: Juni2017Versand LV-Paket 01: September 2017 Beginn Bauausführung: April 2018Gebäude dicht: September 2018 Bauliche Fertigstellung: Juli 2019 Einzug: September 2019 Zum Punkt Beginn der Bauausführung ab April 2018 führte Herr Wielandt aus, dass für besondere Gottesdienste wie Taufen, Hochzeiten, Festgottesdienste etc. die ehemalige Synagoge in Sandhausen genutzt werden kann, sowie die katholische Gemeinde Sandhausen ihre Räume in Aussicht gestellt hat. Aktuell befindet sich der Bau in der Vorplanung. Es stehen Grundsatzentscheidungen bezüglich des Heizungssystems an. Dieses wird in der nächsten Bauausschuss-Sitzung vorgestellt. Es wird hoher Wert auf Nachhaltigkeit gelegt, so dass die laufenden Betriebskosten für die Gemeinde so gering wie möglich bleiben. Des Weiteren wird darüber entschieden, ob es einen separaten Zugang zum Pfarramt geben soll und darüber wie die Zugänge behindertengerecht gestaltet werden können. In allen diesen Grundsatzfragen und Fragen der Finanzierung werden die entsprechend zuständigen Personen, das Pfarramt sowie die Kreise, die von diesen Entscheidungen betroffen sind, in die Planung mit einbezogen. Eine Rückfrage kam von Fr. Schneider. Sie wollte wissen, ob die Grenze bzw. Grenzabstände mit der politischen Gemeinde Sandhausen geklärt sind. Herr Wielandt antwortete darauf, dass diese Fragen bereits zum Beginn des Architektenwettbewerbes geklärt waren und bezüglich der Außenerscheinung des Kirchengebäudes das Denkmalamt mit der Pflege Schönau in Verhandlungen steht. Herr Wielandt kündigte die Vorstellung der Entwurfsplanung für den Sommer 2017 an.
- Sonstiges
Zu diesem Punkt gab es keine Wortmeldungen. Herr Wielandt bedankte sich bei allen Anwesenden.