Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde. Mit bisher 10 gewählten Mitgliedern hat unser Kirchengemeinderat zwei Mitglieder weniger, als es der Größe unserer Gemeinde entspricht. Deshalb sollen zwei neue Mitglieder in einem Nachwahlverfahren gewählt werden. Die Evangelische Kirchengemeinde gibt daher bekannt, dass innerhalb von drei Wochen Hinweise auf Gemeindeglieder gegeben werden können, die bereit sind zu kandidieren.
Die Hinweise sind an das Pfarrbüro zu richten.
Die wählbaren Personen müssen nach dem kirchlichen Leitungs- und Wahlgesetz (LWG) § 4 evangelische Gemeindeglieder unserer Kirchengemeinde und mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem wird vorausgesetzt, dass das Gemeindeglied bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen und in dem kirchlichen Amt verantwortlich mitzuarbeiten.
Nicht wählbar sind Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk stehen und ihren Dienst für unsere Kirchengemeinde versehen.
Nach Ablauf der Frist wird der Kirchengemeinderat die Wahlvorschläge sichten, die Wählbarkeit nach dem Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden prüfen und die Zustimmung der Kandidierenden einholen. Danach werden die Kandidatinnen und Kandidaten der Kirchengemeinde im Gottesdienst bekannt gegeben. Sofern gegen die Kandidaten kein Widerspruch eingelegt wird, führt der Kirchengemeinderat die Wahl in geheimer Abstimmung durch.
0 Comments