zur Ermöglichung der Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste in der Evangelischen Christuskirche Sandhausen

Ab dem 17. Mai 2020 finden in der evangelischen Christuskirche Sandhausen an Sonn- und Feiertagen wieder regelmäßig und zur gewohnten Stunde (in der Regel um 10:00 Uhr) öffentliche Gottesdienste statt.

Die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste ist zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Landesregierung Baden-Württemberg ausgehandelt und per Verordnung des Kultusministeriums vom 3. Mai 2020 (Inkrafttreten: 4. Mai 2020) öffentlich bekannt gegeben worden.

Die Maßnahmen sind daher auch für uns als örtliche Kirchengemeinde bindend. Seitens des Kirchengemeinderates freuen wir uns darüber, dass wir unter diesen Voraussetzungen wieder öffentlich miteinander Gottesdienste feiern dürfen.



Wir sind uns bewusst, dass manche Auflagen vielleicht verwundern, irritieren und auch auf ihre Zielsetzung und Wirksamkeit hin kontrovers diskutiert werden können. Damit uns im Interesse des allgemeinen Gesundheitsschutzes das Grundrecht auf freie religiöse Entfaltung jedoch zum Schutze anderer Belange nicht noch einmal empfindlich eingeschränkt werden muss, bitten wir Sie inständig, unser Infektionsschutzkonzept mitzutragen und beim Gottesdienstbesuch folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte halten Sie stets einen Abstand von 2 Metern ein. Für Besucher, die in häuslicher Gemeinschaft leben, gilt diese Abstandsregel nicht.
  2. Die Plätze in unserer Kirche sind so markiert, dass auch im Sitzen die Abstandsregel eingehalten werden kann. Bitte setzen Sie sich nur an die mit einem grünen Band markierten Plätze. Respektieren Sie bitte auch, dass einzelne Bankreihen gesperrt bleiben müssen.
  3. Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen in einer Bank zusammensitzen. Zu Personen aus anderen Hauhalten muss jedoch stets der Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Platzmarkierungen verlieren durch das gemeinsame Sitzen einer Hausgemeinschaft in einer Bank zum Teil ihre Gültigkeit.
  4. Aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände ist die Höchstbesucherzahl auf 90 Einzelsitzplätze begrenzt. Darum bitten wir um Verständnis, wenn wir notfalls den Einlass beschränken müssen, sobald alle gekennzeichneten Plätze besetzt sind.
  5. Auch wenn Sie keinen Platz mehr finden, trotzdem jedoch stehend am Gottesdienst teilnehmen wollen, sind die Mindestabstände unbedingt einzuhalten.
  6. Die Emporen müssen gesperrt bleiben. Bitte suchen Sie sich einen Platz im Kirchenschiff.
  7. Bitte leisten Sie den Personen, die den Ordnungsdienst übernehmen, Folge.
  8. Bitte respektieren Sie, dass die Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, die jeweils den Ordnungsdienst übernehmen. Das gehört zu unserem verpflichtenden Infektionsschutz-Konzept. Die Badische Landeskirche empfiehlt auch den am Gottesdienst Teilnehmenden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  9. Bei der Ankunft können Sie sich gerne im Eingangsbereich Ihre Hände desinfizieren. Wir halten auch am Waschbecken im WC Händedesinfektionsmittel für Sie bereit.
  10. Der Einlass in die Kirche erfolgt nur über den Haupteingang. Auch der Seiteneingang mit Rampe an der Südseite kann genutzt werden.
  11. Bitte folgen Sie in den Gängen der Laufrichtung der Fußspuren auf dem Boden.
  12. Verlassen Sie Ihre Bank und den Kirchenraum nach dem Gottesdienst bitte nur über die Seitengänge und die hinteren Seitenausgänge, die sich im Treppenhaus zu den Emporen befinden. Halten Sie bitte auch beim Gehen jeweils einen Abstand von 2 Metern ein.
  13. Auf Gemeindegesang muss wegen der erhöhten Infektionsgefahr verzichtet werden. Diese Vorgabe gilt zunächst bis zum 1. Juli und wird dann regelmäßig unter infektiologischen Gesichtspunkten und unter den bis dahin erweiterten Forschungserkenntnissen überprüft.
  14. Weil der Gemeindegesang untersagt ist, verzichten wir bei der Gottesdienstgestaltung auf die Wechselgesänge in der Liturgie und geben auch keine Gesangbücher aus. Tagespsalm und Wechselgebete werden allein von den liturgisch (Mit-)Wirkenden gesprochen.
  15. Das Vater Unser kann von allen Anwesenden leise mitgebetet werden.
  16. Auf Abendmahlsfeiern wird zunächst bis Erntedank verzichtet. Bis dahin findet eine Neubewertung statt.
  17. Die Gottesdienste sollen nach landeskirchlicher Empfehlung kurz ausfallen (ca. 30 Minuten), um die Verweildauer verschiedener Personen in einem geschlossenen Raum zu begrenzen.
  18. Vorübergehend müssen wir auch auf die persönliche Verabschiedung durch den/ die für den Gottesdienst Verantwortliche/n am Ende des Gottesdienstes verzichten. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, machen Sie sich bitte an der Tür zur Sakristei bemerkbar oder rufen Sie uns unter der Woche an.
  19. Die Geldsammlungen in den Bankreihen werden vorübergehend ausgesetzt. Die Pflichtkollekten für kirchliche Organisationen oder Projekte sammeln wir in den Körben am Ausgang. Diese sind jeweils mit einem schriftlichen Hinweis auf das aktuelle Spendenanliegen versehen.
  20. Sollten Sie uns als Kirchengemeinde finanziell unterstützen wollen, freuen wir uns über eine Überweisung. Überweisungsträger mit unserer Bankverbindung finden Sie an den Ausgängen. Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Spende!
  21. Damit Risikogruppen aus unserer Gemeinde künftig auch aus der Ferne am gottesdienstlichen Leben teilhaben können, arbeiten wir an zusätzlichen technischen Lösungen:
    1. In Kürze soll es möglich sein, den Sonntagsgottesdienst als Audiodatei über das Telefon abhören zu können. Bitte beachten Sie dazu die weiteren Verlautbarungen und die bereitgestellte Telefonnummer, unter der Sie unsere Gottesdienste künftig anhören können.
    1. Einzelne ausgewählte Gottesdienste wollen wir künftig auch per Video-Live-Stream im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. So können auch all diejenigen von zuhause aus am Gottesdienst teilhaben, die daran aus Sorge um ihre eigene Gesundheit oder das leibliche Wohl anderer nicht persönlich teilnehmen wollen.
  22. Zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte aller Anwesenden weisen wir am Eingang der Kirche schriftlich auf eine entsprechende Ton- oder Videoaufnahme hin.
  23. Der Verkaufsstand der Ökumenischen Initiative Eine-Welt unter der Orgelempore bleibt weiterhin für Sie geöffnet. Dieser Bereich ist jedoch nur noch durch einen engen Durchgang vom nördlichen Seitengang aus zugänglich. Die Abstandsregelung ist hier besonders genau einzuhalten. Beim Betreten der Verkaufsfläche ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Vorschrift.
  24. Eine Besonderheit stellen Gottesdienste im Freien dar. Hier ist die Höchstanzahl der Besucher auf 100 Personen begrenzt. Da für jeden Gottesdienstort ein eigenes Infektionsschutzkonzept vorgelegt werden muss, bitten wir Sie bei Gottesdiensten im Freien besonders auf die von uns veröffentlichten Verfahrens-Hinweise und auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten.

Dieses Infektionsschutzkonzept ist im Benehmen mit dem Kirchengemeinderat erstellt worden und tritt am 17.05.2020 in Kraft. Möge uns die Feier des Gottesdienstes, die wieder neu zu erlebende Gemeinschaft und die Zusprache Gottes auch unter diesen besonderen Bedingungen erfahrbar bleiben.

Für Rückfragen und Anregungen zum vorliegenden Infektionsschutzkonzept stehen Ihnen als verantwortliche Personen Tanja Diem als Stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderates und Bernhard Wielandt als geschäftsführender Pfarrer zur Verfügung.

Änderungen und Anpassungen an die dynamische Entwicklung des Pandemieverlaufes behalten wir uns ausdrücklich vor. Auf unserer Homepage www.ekisandhausen.de finden Sie die jeweils gültige Fassung.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und erbitten für uns alle die Bewahrung und den Segen Gottes!

Ihre Kirchengemeinde