Präambel
„Träufelt, ihr Himmel, von oben, und ihr Wolken,
regnet Gerechtigkeit!
Die Erde tue sich auf und bringe Heil,
und Gerechtigkeit wachse mit auf!
Ich, der HERR, habe es geschaffen.“ (Jesaja 45, 8)
„Denn so spricht der Herr, der den Himmel geschaffen hat – er ist Gott;
der die Erde bereitet und gemacht hat – er hat sie gegründet;
er hat sie nicht geschaffen, dass sie leer sein soll,
sondern sie bereitet, dass man auf ihr wohnen solle:
Ich bin der Herr, und sonst keiner mehr.“ (Jesaja 45, 18)
Die Welt, in der wir leben, sehen wir als Schöpfung Gottes an. Zur Förderung des von ihm gewährten Lebens, hat Gott alles weise geordnet. Wir achten es als einen Akt göttlicher Gerechtigkeit, dass jedes Lebewesen in der Schöpfung die Grundlage zum Überleben erhalten hat. Die Verantwortung des Menschen für die Schöpfung erwächst für uns aus der Erkenntnis, dass wir von der Natur leben, in die hinein wir geboren sind.
Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die Erde nicht irgendwann wüst und leer ist, sondern nach Gottes Willen ein Ort bleibt, auf dem Wachstum und Leben gefördert wird. Wir sehen es als unseren Auftrag an, nicht achtlos mehr Lebensraum für uns zu beanspruchen, als nötig. Wir richten unsere Aufmerksamkeit auf die Punkte, durch die wir die Umwelt belasten und versuchen sie zu minimieren. Wir sensibilisieren uns selbst und andere dafür, dass unser Verhalten sich im Schlechten wie im Guten auf die Schöpfung auswirkt.
- Wir wollen das Umweltbewusstsein der Gemeinde wecken und weiter entwickeln
Um ein nachhaltiges Umweltmanagement für die Gemeinde ein- und durchzuführen, ist es wichtig, alle Gemeindeglieder aktiv in der Wegfindung zu einem umweltgerechteren Handeln zu begleiten. Wir laden alle herzlich ein, sich mit Anregungen, Kritik und Ideen einzubringen und sich in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erhaltung der Schöpfung zu engagieren.
- Wir minimieren die Umweltbelastung und senken unsere Energieausgaben
Durch die gezielte Reduzierung von Energie-, Wasser- und Materialverbrauch wollen wir unseren Beitrag zur Schonung unserer Umwelt leisten. Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Verbesserung der angewendeten Maßnahmen. Wir wollen darauf achten, dass wirtschaftlich vertretbare, umweltschonende neue Techniken eingesetzt werden, um den ökologischen Fußabdruck der Gemeinde so klein wie möglich zu halten.
- Öffentlichkeitsarbeit: Wir informieren regelmäßig über unsere Umweltaktivitäten
Wir dokumentieren und überprüfen stetig unsere Umweltschutzaktivitäten und stellen diese regelmäßig der Gemeinde vor: Über die Homepage der Kirchengemeinde, über eine Schautafel und durch Veranstaltungen sowie in persönlichen Gesprächen. Wir wollen sicherstellen, dass jeder die Maßnahmen, die im Zuge des Umweltmanagements erfolgen, nachvollziehen und unterstützen kann.
- Wir setzen uns für sozialen und fairen Handel ein
Wir wollen die uns zur Verfügung stehenden Mittel nicht allein aufgrund vordergründig günstiger wirtschaftlicher Erwägungen einsetzen, sondern unter sorgfältiger Berücksichtigung ökologischer und sozialer Zusammenhänge entscheiden. Bereits heute bieten wir fair gehandelten Kaffee sowie Erzeugnisse aus fairem und nachhaltigem Handel über den Eine-Welt-Kreis zum Verkauf an.
In der Gemeindearbeit wird vorgelebt, wie fair gehandelte sowie ökologisch erzeugte, nachhaltige Produkte vorrangig eingesetzt und konsumiert werden können.
- Das Ehrenamt fördern und einen Rahmen für Engagement bereiten
Wir wollen Strukturen und Hilfen schaffen, um ehrenamtliches Engagement auf allen Ebenen zu fördern. Hierzu erarbeiten wir eine Ehrenamts-Broschüre, die helfen soll, verlässliche Rahmenbedingungen in der Gemeinde für ehrenamtliches Engagement zu verankern.
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Selbstverständlich halten wir uns an gesetzliche Vorgaben; diese stellen mit den christlichen Grundwerten das Fundament unseres Selbstverständnisses und unseres Zusammenwirkens in der Gemeinde dar.
- Änderungen von einzelnen Leitlinien
Die Leitlinien sind für die derzeitigen Umstände und Umweltbedingungen geschaffen worden. Insofern müssen sie im Ganzen nicht langfristig genauso wie derzeit niedergeschrieben gültig sein. Änderungen bestimmter Leitlinien sind hiernach durchaus denkbar.
Beschlossen am 05.07.2016 in der KGR Sitzung Nr. 29 / 2016