Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde. Zwei bisherige Mitglieder des Kirchengemeinderats scheiden demnächst aus dem Gremium aus. Da das Gremium bisher weniger Mitglieder hat, als es der Größe unserer Gemeinde entspricht, können insgesamt drei neue Mitglieder in einem Nachwahlverfahren gewählt werden. Die Evangelische Kirchengemeinde gibt daher bekannt, dass innerhalb von drei Wochen Hinweise auf Gemeindeglieder gegeben werden können, die bereit sind zu kandidieren.
Die Hinweise sind an das Pfarrbüro zu richten.
Die wählbaren Personen müssen evangelische Gemeindeglieder und mindestens 18 Jahre alt sein.
Nach Ablauf der Frist wird der Kirchengemeinderat die Wahlvorschläge sichten, die Wählbarkeit nach dem Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden prüfen und die Zustimmung der Kandidierenden einholen. Danach werden die Kandidatinnen und Kandidaten der Kirchengemeinde im Gottesdienst bekannt gegeben. Sofern gegen die Kandidaten kein Widerspruch eingelegt wird, führt der Kirchengemeinderat die Wahl in geheimer Abstimmung durch.