In der Ausübung einer verantwortlichen Tätigkeit innerhalb unserer Gruppen und Kreise erlangt man auch im Ehrenamt Kenntnisse über sensible personenbezogene Daten und erhält Einblick in individuelle Schicksale und seelsorgliche Zusammenhänge.
Auch wenn Sie im Ehrenamt nicht einer dienstlichen Verschwiegenheit oder gar dem Beichtgeheimnis unterliegen, bitten wir Sie im Sinne einer erweiterten geistlichen Dienstgemeinschaft, vertraulich mit den erworbenen Kenntnissen umzugehen. Überlegen Sie sich bitte in aktiver Selbstverantwortung, ob und in welchem Umfang Sie berechtigt sind, Ihre erlangten Daten und Kenntnisse an Dritte weiter zu geben. Im Zweifelsfall holen Sie sich bei den jeweils Betroffenen die entsprechende Erlaubnis ein.
Sollten andere kirchliche Institutionen in berechtigtem Anliegen die Herausgabe von Daten verlangen und die Einholung einer Erlaubnis der Betroffenen nicht möglich sein, leiten Sie das Anliegen bitte an das Pfarrbüro weiter.
Auch nach dem Ausscheiden aus einer klar definierten Funktion innerhalb der Gruppen und Kreise oder nach Ablauf bzw. Niederlegen eines durch Wahl erlangten Ehrenamts erlischt die oben beschriebene Verpflichtung zum vertraulichen Umgang mit personensensiblen Daten nicht.
Wir raten Ihnen, nach Beendigung Ihrer Tätigkeit alle schriftlich vorhandenen Verzeichnisse mit personensensiblen Daten an Ihre Nachfolger*in abzugeben und alle digital vorhandenen entsprechenden Dokumente auf privaten Speichermedien zu löschen.