Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts dürfen wir als Kirchengemeinde Spendenquittungen ausstellen, die vom Finanzamt akzeptiert werden. Sollten Sie eine Spende quittieren lassen wollen, wenden Sie sich mit dem Originalbeleg der Aufwendung, auf deren Erstattung Sie im Sinne einer Sachspende verzichten, an das Pfarrbüro.
Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass die private Aufwendung oder klar zu beziffernde Sachspende in erkennbarem Maße überwiegend der Kirchengemeinde zugutekommt und vollständig in deren Besitzstand übergeht.
Zeitspenden können leider nicht steuerlich wirksam bescheinigt werden.
Über die Gewährung entscheidet die Geschäftsführung in Absprache mit den anderen Verantwortlichen im Team der Hauptamtlichen.