Die Funktionsträger und Verantwortlichen der Gruppen und Kreise, die über einen längeren Zeitraum zur Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Gemeinde Zugang zu den Gebäuden der Kirchengemeinde haben müssen, erhalten einen eigenen Schlüssel. Die Zugangsberechtigung zu den Gebäuden und Gebäudeteilen beschränkt sich auf den jeweiligen Tätigkeitsumfang im Rahmen des jeweiligen Ehrenamtes. Nutzungen der Gebäude mit privatem Charakter sind vorher genehmigen zu lassen.

Die Übergabe der Schlüssel erfolgt über das Pfarrbüro. Der Empfang ist persönlich zu quittieren.

Schlüssel dürfen nur in Einzelfällen und zeitlich begrenzt im Rahmen von Vertretungen oder Aushilfen innerhalb des ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldes weitergegeben werden. Sollten die Funktionen oder Ämter innerhalb der Gruppen und Kreise wechseln, müssen die Schlüssel unverzüglich beim Pfarrbüro zurückgeben und die Abgabe der Schlüsselverantwortung erneut quittiert werden. Die neue Person in der jeweiligen Funktion muss den Empfang der Schlüssel selbst quittieren. Schlüssel dürfen also nicht direkt an die jeweiligen Nachfolger weitergegeben werden. In jedem Falle endet die Zugangsberechtigung mit dem Ausscheiden aus dem Amt oder der Funktion, für die das Führen eines Schlüssels im Rahmen des ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldes erforderlich ist.

Der persönliche Verlust eines Schlüssels ist dem Pfarrbüro unverzüglich anzuzeigen.

Wer Schlüsselgewalt hat, trägt auch Mitverantwortung für das gesamte Gebäude. Beim Verlassen der benutzten Gemeinderäume sind alle Fenster zu schließen und das Licht zu löschen. Achten Sie darauf, dass sie alle Räume verschlossen hinterlassen, die gewöhnlich verschlossen sind. Bei mehreren Schließberechtigten innerhalb Ihrer Gruppen oder Kreise sprechen Sie ab, wer die Räume nach Verlassen zuschließt.

Achten Sie besonders darauf, ob sich noch andere Gruppen oder Kreise in Haus befinden. Gegebenenfalls ist mit diesen individuell eine Übergabe der Schließverpflichtung zu vereinbaren.

Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen (Gemeindehaus oder Kirche) ist beim Verlassen des Gebäudes besondere Sorgfalt geboren.

Hinterlassen Sie nie ein offenes Gebäude nach 22:00 Uhr.