Die Evangelische Kirchengemeinde Sandhausen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird juristisch vertreten durch den Kirchengemeinderat und die Gemeindeleitung. Diese legt die Nutzungsbedingungen für die Gebäude der Kirchengemeinde fest und erteilt die Zugangs-, Nutzungs- und Schließberechtigungen.
Infolge dessen übt jede bei der Gemeindeleitung gemeldete Leitungsperson unserer Gruppen und Kreise subsidiär in dem Moment das Hausrecht aus, in dem sie exklusiv das jeweilige Gebäude nutzt. Das heißt: Sind Sie mit Ihrer Gruppe allein im Haus, dann sind Sie in dem Moment auch berechtigt und verpflichtet, das Hausrecht auszuüben. Sie dürfen zum Beispiel Personen im Namen der Kirchengemeinde des Hauses oder des Geländes verweisen.
Notwendig könnte so eine Maßnahme zum Beispiel werden, wenn eine Person massiv und trotz eingehender Ermahnung weiterhin die aktuelle Gemeindearbeit stört, sich jugendgefährdend, gewalttätig oder sittenwidrig verhält, erkennbar unter dem Einfluss von Drogen steht oder gegen die bereits bei einem früheren Vorfall ein Hausverbot ausgesprochen worden ist.
Sollte die Person in einem oben beschriebenen Fall Ihren Aufforderungen nicht Folge leisten, das Haus und das Gelände zu verlassen, rufen Sie bitte umgehend die Polizei. Informieren Sie bitte ebenfalls unmittelbar eine Person im Team der Gemeindeleitung über den Vorfall.
Sollten mehrere Gruppen oder Kreise gleichzeitig im Haus sein, handelt die Leitungsperson, deren Schutzbefohlene oder Mitglieder durch die Störung am unmittelbarsten betroffen und beeinträchtigt sind. In Zweifelsfällen bitten wir Sie, sich untereinander über das gemeinsame Vorgehen abzustimmen.