Wenn ich schon von der Vermarktung des Wichernhausgeländes schreibe, dann muss an dieser Stelle ergänzt werden, dass wir natürlich nicht das komplette Gelände hinter der Kirche aufgeben. Die vorhandene Grünfläche rechts neben dem Wichernhaus und ein zusätzlicher Streifen vom angrenzenden Freigelände des alten Wichernkindergartens bleiben der Gemeindearbeit erhalten. Das verbleibende Grundstück wird gleich mehrere Funktionen abdecken:

  1. Für das neu zu errichtende Gemeindehaus müssen wir im Baurechtsverfahren Parkplätze nachweisen. Diese sollen auf der Freifläche westlich der Kirche realisiert werden. Damit die Kirche auch von dieser Seite her barrierefrei zugänglich ist, werden wir den vorhandenen Höhenunterschied neben einer neu zu errichtenden Treppenanlage künftig mit einem Aufzug überwinden helfen. So können auch hinter der Kirche zwei behindertengerechte Parkplätze eingerichtet werden. Ein weiterer ist vor der Kirche auf der Seite zur Pestalozzi-Schule geplant.

Die Anzahl der nachzuweisenden Parkplätze hängt übrigens von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählt u.a. welchen Charakter das Gebäude hat oder dass in zumutbarer Fußläufigkeit ein Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet ist. Mich hat erheitert lernen zu dürfen, dass man auch drei PKW-Stellplätze mit 38 Fahrradstellplätzen aufwiegen kann.

  • Für die Kinder- und Jugendarbeit soll auch künftig genügend Freifläche zum Spielen sein.
  • Bei Gemeindefesten wollen wir auch künftig in der Lage sein, ein Zelt oder eine ausreichende Anzahl an Festgarnituren stellen zu können.

Die rückseitige Ansicht soll sich übrigens kaum verändern. Es wird zwar notwendig sein, einen Teil der historischen Mauer zunächst abzutragen, weil geplant ist, auf der Höhe des heutigen Geräteschuppens die Haustechnik für Kirche und Gemeindehaus unterzubringen. Aber die neue Treppenanlage samt Aufzug sollen künftig frei davor gebaut werden.

Ursprünglich war vorgesehen, die ganze Mauer abzutragen und dann mit integriertem Keller samt Treppenanlage wiederaufzurichten. Aber davon sind die Planer inzwischen wieder abgekommen. Sowohl eine denkmalsensible Haltung als auch wirtschaftliche Erwägungen spielen dabei eine Rolle.

In dem Zusammenhang wurde ich wieder auf einen nicht unwesentlichen juristischen Zusammenhang aufmerksam: Wir haben unsere Ansprechpartnerin der „Evangelischen Stiftung Pflege Schönau“ gefragt, ob diese das erneute Errichten der alten Sandsteinmauer finanziell mittragen würde. Hintergrund ist, dass in dem an dieser Stelle (Bautagebuch, Eintrag 3) schon erwähnten Baubeschrieb die westliche Kirchenmauer als Bestandteil der Unterhaltspflichten der ESPS aufgelistet ist. Die Anfrage wurde uns ablehnend beschieden. Das Abbrechen der alten Mauer geschehe auf Initiative der Kirchengemeinde und sei nicht als Erhaltungsmaßnahme einzustufen. Mit der Neuerrichtung wäre die Mauer faktisch für immer aus der Baupflicht der ESPS herausgefallen. Daher lassen wir die Mauer so weit wie möglich stehen und sanieren sie nur. Und der Teil, den wir wegen des Heizraums abbrechen müssen, den finanziert die ESPS automatisch wieder mit 60% mit. Weil im Baubeschrieb steht, dass bei Baumaßnahmen an der Heizungsanlage die Stiftung in diesem Umfang mit beteiligt ist. Die schon beschworene schwierige Ausdifferenzierung der Kostenanteile zwischen Kirchengemeinde und der Stiftung hat also längst begonnen.

Mit herzlichen Grüßen,

Bernhard Wielandt, Pfr.