Im Bautagebucheintrag Nr. 22 hatte ich im Sommer 2018 schon einmal über das Liegenschaftsprojekt der Badischen Landeskirche grundsätzlich berichtet. Auf der Homepage sind die alten Einträge weiterhin zugänglich, falls Sie da noch einmal genauer nachlesen wollen. Zur Erinnerung daher nur so viel: Dieses Verfahren dient zur Bestandsaufnahme aller Gebäude in den Gemeinden. Es wird darin erhoben, welche Gemeindeflächen an umbautem Raum jeweils vor Ort zur Verfügung stehen, in welchem Zustand sie sind und wie intensiv sie genutzt werden. Im Fokus stehen dabei vor allem die Gemeindehäuser. Sie sind im landeskirchlichen Durchschnitt überwiegend zu groß und viele auch in einem schlechten baulichen oder energetischen Zustand. Um die Bezuschussung der Gemeindehäuser auch in Zukunft gewährleisten zu können, hat die Landeskirche nun auch für unseren Kirchenbezirk die drei wesentlichen Stufen dieses Verfahrens durchgeführt und im Februar 2020 abgeschlossen.
In der ersten Stufe wurden alle Gebäude des Kirchenbezirks Südliche Kurpfalz im Sommer 2018 von einem externen Institut begangen und vermessen. Neben der Datenerhebung vor Ort wurden auch die Gemeinden bezogen auf jeden Raum nach seiner Funktion und Nutzungsauslastung befragt. Parallel dazu hat die Landeskirche ein Raster erstellt, aus dem abhängig von der Zahl der Gemeindeglieder hervor geht, wie groß ein Gemeindehaus künftig sein darf, damit es für die Gemeinden und auch für die Landeskirche künftig finanziell vertretbar bleibt.
Nach der Aufbereitung der örtlichen Stammdaten bekam in einem zweiten Schritt der Bezirkskirchenrat in den jeweiligen Kirchenbezirken die Aufgabe gestellt, das Ergebnis zu sichten und mit den Gemeinden zusammen das weitere Vorgehen zu beraten. In der Tat stellte sich auch für den Kirchenbezirk Südliche Kurpfalz heraus, dass über 50% aller Gemeindehäuser über dem von der Landeskirche neu definierten Basiswert an Grundfläche liegen. Das hat in den meisten Fällen damit zu tun, dass fast flächendeckend in den letzten 30 Jahren die Gemeindegliederzahlen rapide zurückgegangen sind. Damit nimmt jedoch auch die Auslastung durch kleiner werdende Gemeindegruppen oder geringere Belegungszahlen ab. Die Situationen, in denen man ein großes Gemeindehaus benötigt und bei Veranstaltungen alle vorhandenen Stühle besetzt sind, werden seltener. Durch die neu definierte Höchstgrenze an Gemeindehausfläche gab es also auch in unserem Kirchenbezirk viele Gemeinden, die sich in Zukunft entweder um eine Reduktion ihrer Flächen oder um eine Optimierung ihrer Auslastung kümmern müssen. Dabei soll und wird der Bezirkskirchenrat unterstützen.
In einem dritten Schritt geht es nun in der Verantwortung der örtlichen Kirchengemeinden darum, eine möglicher Weise bestehende Differenz zwischen dem Ist- und dem Sollwert auszugleichen.
Für unsere Gemeinde sehen die Zahlen wie folgt aus: Derzeit nutzen wir eine Gemeindehausfläche von 925m². Unsere Räume im Wichernhaus sind zwar vergleichsweise gut ausgelastet. Uns stehen ab Februar 2020 jedoch aufgrund unserer Mitgliederzahl nur noch 560m² zur Verfügung. Denn auch bei uns sind seit den 70er Jahren die Mitgliederzahlen um rund 3.000 Personen gesunken. Der geforderten massiven Reduktion auf den neuen Sollwert haben wir jedoch von Anfang an gelassen entgegensehen können, weil wir mit dem geplanten Gemeindehausneubau unsere Nutzfläche auf rund 480m² drücken werden. Wir konnten also in die Verteilung der Flächen sogar 80m² an Überschuss abgeben, der vom Bezirkskirchenrat nun einer anderen Gemeinde zugewiesen werden konnte. Da der Kirchenbezirk die Gesamtsumme aller künftigen Gemeindehausflächen verteilen und aktiv zuweisen muss, sind unsere „übrigen“ Flächenanteile nun einer Gemeinde im Kirchenbezirk zu Gute gekommen, deren Gemeindehaus ebenfalls zu groß ist. Solche Gemeinden bekommen dann zusätzliche Flächenanteile zugewiesen, wenn in ihren Räumen häufiger auch bezirkliche Großveranstaltungen stattfinden. Auf diese Weise konnte der Bezirkskirchenrat auch manche Härten in diesem Verfahren abmildern.
Die Nutzflächen-Kontingente sind für die Dauer von 10 Jahren festgeschrieben. Eine Veränderung ist vor Ablauf dieser Dekade nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich. Für die nun zugewiesenen Flächen werden ab 2021 alle landeskirchlichen Grundzuweisungen für den jährlichen Unterhalt sowie benötigte Baubeihilfen für Reparaturen, Sanierungen und Umbauten garantiert. Die Gemeinden, die weiterhin über der zugewiesenen Fläche liegen, müssen sich ein geeignetes Sanierungskonzept überlegen: Das kann ein Neubau sein oder über einen Teilverkauf erreicht werden. Andere Modelle sind Vermietungen, über die zusätzliche Einnahmen generiert werden. Oder man sucht Synergieeffekte und Einsparungen über Kooperationen.
Wir sind also dankbar, dass wir mit unserem geplanten Neubau an der Christuskirche ganz im Soll sind und nun das Projekt auch nach erteilter Baugenehmigung tatsächlich verwirklichen dürfen. Damit sind für uns zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Wir kommen nicht nur dem Abschluss der Umstrukturierung unseres Gebäudebestandes einen großen Schritt näher. Sondern wir sind dann auch auf dem aktuellen Stand bei den flächendeckenden Bemühungen der Landeskirche um Zukunftssicherheit und generationengerechtem Ressourcenverbrauch. Denn schließlich soll auch bei sinkenden Steuereinnahmen die Arbeit vor Ort in ästhetisch ansprechenden, ökonomisch angemessenen und ökologisch vertretbaren Räumen gewährleistet bleiben.
Mit herzlichen Grüßen, Bernhard Wielandt, Pfr.