Nun endlich will ich wieder etwas berichten über den Stand unseres Projekts. Immer wieder wurden wir als haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde in den letzten Tagen angesprochen und gefragt, wie es denn nun mit dem Gemeindehausneubau weiter ginge. Wir freuen uns sehr über das Interesse und die verbreitete Aufmerksamkeit, die ein Zeitungsartikel des RNZ Magazins vom letzten Februarwochenende noch einmal zusätzlich befördert hat. Darin wurde auch einer breiteren Öffentlichkeit deutlich, welch große Relevanz unserem Bauprojekt regional und überregional zukommt.
So umfänglich unser Entwurf und die Reaktion der Denkmalpflege darauf nun auch bekannt geworden ist, so zurückhaltend war ich in letzter Zeit mit weiteren Tagebucheinträgen. Das hing mit dem „laufenden Verfahren“ zusammen, wie es oftmals auch bei anderen schwebenden Entscheidungsprozessen heißt. Hintergrund war, dass wir selbst zunächst im Projektteam überlegen und beraten mussten, wie wir das ins Stocken geratene Baurechtsverfahren unsererseits doch noch positiv beeinflussen könnten.
Einig waren wir uns dabei schnell, die Stellungnahme der Denkmalpflege nicht einfach so hinzunehmen. Denn das hätte ziemlich sicher ein sofortiges Aus für unser Projekt bedeutet. Darin eingeschlossen der Verlust von 500.000,- € bisheriger Planungskosten und unzähliger Stunden ehren- und hauptamtlicher Arbeit. Nach unserer Einschätzung hätte das Baurechtsamt aufgrund der bisherigen Aktenlage den Bauantrag abgelehnt. Da uns das auch weiterhin droht, galt es umsichtig zu handeln und weitere Fakten in das noch unentschiedene Verfahren einzubringen. Aber wie? Und welche sollten das sein?
Zunächst haben wir unter Vermittlung von Dekanin Annemarie Steinebrunner Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen. Effekt ihrer erfolgreichen Intervention war, dass wir vom Landratsamt das Recht zugebilligt bekommen haben, in einer zusätzlichen Anhörung zur negativen Einschätzung der Landesdenkmalpflege Stellung zu nehmen. Um uns entsprechend auf diese Anhörung vorbereiten zu können, wurde uns zudem angeboten, das Baurechtsverfahren vorerst ruhen zu lassen. Dieses Angebot haben wir angenommen.
Das Zugeständnis der Baurechtsbehörde bedeutete zunächst einmal eine zeitliche Entlastung. Und doch arbeiteten wir auf Hochtouren weiter daran, was wir argumentativ zu dem bereits im Bauantrag Dargestellten verfeinern könnten. In dieser Phase wurde schnell deutlich, dass wir in denkmal- und verfahrensrechtlicher Hinsicht dringend mehr Klarheit und fachliche Begleitung nötig haben. Wir gingen also mit Hilfe der Kirchenleitung und unter Beratung durch die Stiftung Pflege Schönau auf die Suche nach einem Fachjuristen oder einer Fachjuristin, der oder die uns in dieser Sache vor dem Landratsamt und der Landesdenkmalpflege kompetent vertreten könnte. Fündig geworden sind wir in der Heidelberger Anwaltskanzlei GREUS, zu der Herr von Albedyll gehört. Er wird uns in unserer Sache künftig juristisch vertreten.
Nach einem persönlichen Gespräch mit allen Projektpartnern begann Herr von Albedyll umgehend mit der Einarbeitung in die bisherige Korrespondenz und die umfangreichen Unterlagen unseres Projektes. Dazu zählt neben dem Bauantrag auch die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011, entstanden zum Auftakt unseres Gebäudemanagements, und die Dokumentation des Architektenwettbewerbs. Sie zeigen die Entwicklungslinie auf, wie es zum aktuellen Projektentwurf gekommen ist. Dass solch umfangreiches Aktenstudium einige Zeit dauern würde, war Herrn von Albedyll unsererseits ausdrücklich zugestanden. Denn schließlich kann er uns nur dann kompetent beraten und nach außen erfolgreich rechtlich vertreten, wenn er den Weg der bisherigen Entscheidungen und die dazu zählenden Argumente kennt.
Wir arbeiten also im Hintergrund emsig weiter und kämpfen für dieses Konzept. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn ich mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht alle Entwicklungen zeitgleich veröffentlichen kann. Ich werde auch weiterhin taktisch überlegt vorgehen müssen und daher immer mal wieder eine Pause einlegen und zum Teil nur selektiv berichten. Ich sage Ihnen zu, den komplexen Prozess im Nachhinein aufzuarbeiten und zu erklären, sobald eine Veröffentlichung den Erfolg – etwa durch ein zu frühes Offenbaren unserer Taktik oder Argumente – nicht mehr gefährden kann.
Mit herzlichen Grüßen, Bernhard Wielandt, Pfr.