Im Zuge des Baurechtsverfahrens wird vom Baurechtsamt unter anderem auch das Veterinäramt um eine Stellungnahme zu unserem Bauvorhaben ersucht. Da es sich beim künftigen Gemeindehaus um ein öffentliches Gebäude handelt, muss das Veterinäramt vor allem die hygienischen Standards für die künftige Küche definieren. Dabei ist ein wesentlicher Faktor, ob die Küche künftig „gewerblich“ genutzt wird oder nicht. Bei einer gewerblichen Nutzung der Küche muss diese eine umfänglichere Ausstattung aufweisen: Neben getrennten Waschbecken für die Zubereitung von Speisen und das Geschirr- oder Händewaschen sind dann vor allem ausreichend vorhandene und von der Küche getrennt zugängliche Kühlmöglichkeiten sowie eine eigene Personaltoilette gefordert. Gerade letztere wurde in der ersten Stellungnahme vom Veterinäramt als fehlend bemängelt.
In diesem Zusammenhang war für uns die Frage, was denn im Sinne des Veterinäramtes eine „gewerbliche Nutzung“ sei. Wir hatten schon Sorge, dass in der Küche unsere bisherigen Nutzungsformate (Mittagessen für die Hausaufgabenbetreuung, Suppenessen, Gemeindefest usw.) gar nicht mehr durchgeführt werden könnten. Die fachliche Antwort half uns jedoch, die entscheidende Differenzierung herauszufinden: In der Küche dürfe sehr wohl gekocht werden. Eine gewerbliche Nutzung liege jedoch in dem Fall vor, wenn man im Rahmen einer Veranstaltung Essen nicht nur zubereitet, sondern vor allem „verkauft“. Und für diesen Fall müsse es die entsprechenden Einrichtungen geben.
Nun haben wir überlegt, wie oft wir diesen Fall überhaupt haben. Das spielt aber für die Sachbearbeiterin keine Rolle. Sie verwies auf Fälle in ihrer Praxis, da hätten die Bauherren in ähnlichen Fällen versichert, dass ihre Küche nach dieser Definition niemals gewerblich genutzt würde. Stichproben nach der Inbetriebnahme hätten aber gezeigt, dass diese Zusicherung im Normalbetrieb nicht eingehalten worden seien. Es musste also eine andere Lösung her.
Pragmatisch einigte man sich nun auf einen fairen Kompromiss: Da die Toilettenanlage sich direkt neben dem Eingang zu Küche befindet, eine räumliche Nähe also gegeben ist, wird nun eine der dort geplanten Kabinen mit einem Schloss und einem zusätzlichen Hinweisschild versehen. Im Falle, dass wir im Rahmen einer künftigen Veranstaltung Essen nicht nur ausgeben, sondern verkaufen, muss die Toilette abgeschlossen sein und ausschließlich für die MitarbeiterInnen in der Küche zur Verfügung stehen. Dann ist der Auflage des Veterinäramtes genüge getan. Hoffen wir, dass wir auch in anderen Konfliktpunkten so pragmatische Lösungen finden.
Mit herzlichen Grüßen, Bernhard Wielandt, Pfr.