Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass die Untere Denkmalbehörde einlenken würde. Mit Datum vom 18.12.2018 wurden wir vom Baurechtsamt von der schriftlichen Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde in Kenntnis gesetzt. Darin steht nun schwarz auf weiß, dass uns nach Ansicht dieser Behörde für die geplante Maßnahme an der Christuskirche eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung nicht erteilt werden könne. Gegen das Vorhaben bestünden seitens des Landesamtes für Denkmalpflege „grundsätzliche Bedenken“. Der geplante Neubau führe zu einer „erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der Kirche“.

Als Begründung werden die uns bereits aus den mündlichen Verhandlungen mit dem Gebietsreferenten des Landesdenkmalamtes bekannten Kritikpunkte aufgeführt:

  1. Der geplante Neubau stelle sich mit seiner Kubatur und seiner Materialwahl zu stark in den Vordergrund und schränke „die Sichtbarkeit des Kirchengebäudes deutlich“ ein.
  2. Zwischen Neubau und Kirche werde „kein klarer Abstand mit Zäsur (beispielsweise mit Glasfuge)“ eingehalten.
  3. An den Anschlüssen und im Sockelbereich entstünden „kaum zugängliche und bauphysikalisch problematische Bereiche (Feuchte-, Schmutzproblematik, problematische Anschlüsse, Abdichtungen, Wasserführungen)“.
  4. Das um die Kirche geführte Podest beschneide die Sockelzone und schlucke die Stufenanlagen. Letztere seien „wichtige Gestaltungselemente“, die die Eingänge der Kirche definierten.
  5. Bedenken bestünden zudem bei den „zahlreichen“ neuen Türdurchbrüchen. (Anmerkung: Dabei werden auch die beiden historischen Durchbrüche an der Rückwand der Kirche als neue Durchbrüche gewertet, die in den 60er Jahren verschlossen wurden und in der Außenfassade noch zu sehen sind.)
  6. Die Stellungnahme spricht sich auch gegen eine flexible Bestuhlung und einen frei verschiebbaren Altar aus, da „die tradierte, auf den Chor hin angeordnete Anordnung der Ausstattung“ verändert werde.

Die Stellungahme endet mit dem Satz: „Sollte die Planung in den genannten Punkten so verändert werden, dass die denkmalfachlichen Bedenken ausgeräumt sind, wird eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung in Aussicht gestellt.“

Die Zwischeninformation der Baurechtsbehörde des Landratsamtes ließ noch nicht erkennen, wie diese selbst im laufenden Verfahren mit der ablehnenden denkmalschutzrechtlichen Stellungnahme umgehen wird. Aber mit diesem Schreiben ist unserem Bauvorhaben schon ein schwerer juristischer Brocken in den Weg gelegt. Die bisherige Befürchtung, dass wir uns auf ein langwieriges Widerspruchsverfahren einstellen müssen, wird also sehr wahrscheinlich zum realen Tatbestand. Wir werden in den nächsten Wochen beraten, wie wir weiter verfahren. Dazu gehört auch die Konsultation von Fachjuristen für Bauwesen, die uns über unsere vorhandenen Einspruchsmöglichkeiten beraten können.

Mit herzlichen Grüßen, Bernhard Wielandt, Pfr.