Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diese Haltung, die auch Stalin zugesprochen wird, begegnet mir sonst bei den Kontakten mit Institutionen und kirchlichen Entscheidungsebenen. Vor allem, wenn es um Geld geht, um viel Geld. Bei der Kostenverteilung unseres Bauprojektes erleben wir als Gemeinde in einem Punkt eine überraschende Ausnahme von der Regel: Die finanziell mitverantwortliche „Evangelische Stiftung Pflege Schönau“ (ESPS) hat bereits zu Beginn der Planungsphase bei der Sortierung der Zuständigkeiten und Befugnisse erklärt, dass sie unserer Kirchengemeinde das Recht (und die Pflicht) der Bauherrin allumfänglich und vorbehaltlos zugesteht. Das ist umso bemerkenswerter, als es diesen Fall bisher so noch niemals gegeben hat. Bei bisherigen Bauvorhaben, in denen die Last der Bauunterhaltung auf der ESPS ruhte, hat bei allen Planungsschritten eine Vertreterin oder ein Vertreter die Interessen der Stiftung beobachtet. Uns wird hingegen zugestanden, dass wir auch in den Bereichen frei entscheiden können, die finanziell zu Lasten der Stiftung gehen. Das ist in der Tat – selbst in kirchlichen Kreisen, wo man es mit der Finanzaufsicht lange Jahre nicht immer ganz so ernst genommen hat – ein großer Vertrauensvorschuss.

Zum Hintergrund muss man wissen, dass die Christuskirche zwar Eigentum der Kirchengemeinde ist. Das Gelände, auf dem sie steht, ist aber weiterhin Grund der ESPS. Uns ist also die freie Nutzung zu Zwecken der Gemeindearbeit zugestanden. Darum dürfen wir auch das neue Gemeindehaus auf diesem Grundstück realisieren. Zudem trägt die ESPS aber auch wesentliche Kosten zur Instandhaltung des historischen Gebäudes. Im rechtsgültigen „Baubeschrieb“ zwischen der Stiftung und der Kirchengemeinde sind die gegenseitigen Pflichten detailliert beschrieben. Dort heißt es:

„Nach dem für die Christuskirche bestehenden Baulastenbeschrieb sind wir als Rechtsnachfolgerin des Unterländer Evangelischen Kirchenfonds baupflichtig zur Kirche mit Inngebäude (Kanzel, Altar, Gestühl), Turm, Glockenstuhl und Umfassungsmauer der Kirche ohne die 1929 neu erstellte Kirchhofsmauer.

Die Evangelische Kirchengemeinde Sandhausen trägt die Baupflicht für das im Jahr 1960 auf Kosten der Kirchengemeinde erstellte und an die Kirche angebaute Sakristeigebäude, den Taufstein, die Orgel, die Glocken, die Außenanlage, die 1929 neu erstellte Einfriedigung. Die Fronpflicht der Kirchengemeinde beträgt 8 %.

Darüber hinaus sind die Kosten für gewünschte Einbauten (Schränke, Garderobe, usw.), Liedanzeige, Lesepult / Ambo, Kerzenleuchter, Altarkreuz, Bankauflagen, Sauberlaufmatten von der Kirchengemeinde zu tragen.

Im Bereich der neuartigen Baubedürfnisse (Heizung, Schutz- bzw. Vorverglasungen, Beleuchtungskörper, Wärmedämm-Maßnahmen, Windfänge, Beschallungsanlagen, Toiletten-Anlagen sowie Baumaßnahmen zur barrierefreien Erschließung) ist entsprechend §4 der Durchführungsbestimmungen zum Kirchenbaugesetz eine Kostenteilung zwischen uns (60%) und der Kirchengemeinde (40%) vorzunehmen.“

An den künftigen Kosten der Kirchenrenovierung wird sich die ESPS also je nach Gewerk und Zuständigkeit mit 40% bis 92% beteiligen. Das macht die Kostenaufteilung am Ende für die jeweiligen Sachbearbeiter sehr aufwändig. Aber letztlich profitieren wir als Gemeinde in finanzieller Hinsicht gewaltig. Und dann haben wir auch noch große Freiheiten in der Rolle als Bauherrin. Wenn das kein Privileg ist!