Trotz der langen Sommerpause wurde es am Ende doch wieder eng – oder gerade wegen der Sommerpause? Laut unserem internen Zeitplan sollte die baufachliche Genehmigung samt Finanzierungsvorschlag bis zu unserer ersten Kirchengemeinderatssitzung nach den Ferien vorliegen. Am Tag der Sitzung, vom Leiter des Bauamtes im Oberkirchenrat in der Mittagspause abschließend ratifiziert, kam die erlösende Mail vorab mit dem eingescannten Dokument. Auch wenn das Original erst über den Dienstweg – sprich über das Dekanat in Wiesloch – noch einige Tage auf sich warten ließ, waren wir trotzdem handlungsfähig: Am 18.09. hat der Kirchengemeinderat die Durchführung des komplexen Bauvorhabens in der bis dahin entwickelten Planung beschlossen und den Finanzierungsvorschlag der Landeskirche gebilligt. Zur Aufteilung der Kosten heißt es im Genehmigungsschreiben der Landeskirche:

„Die Abteilung Bau, Kunst und Umwelt hat die vorgelegten Unterlagen baufachlich geprüft und beziffert die voraussichtlichen Gesamtkosten mit 6.028.238,56 €. Hiervon entfällt auf die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) aufgrund der bestehenden Baulast der ESPS für die Kirche in Sandhausen ein Kostenanteil in Höhe von 2.019.921,10 €. […] Der Kirchengemeindliche Kostenanteil beträgt 4.008.317,46 €. […] Die förderfähigen Kosten betragen […] 3.921.393,91 €.“ Zudem wird uns ein Zuschuss auf Erstausstattung in Höhe von 138.900,00 € gewährt.

Entsprechend der festgestellten Kosten wird im Bescheid weiterhin folgender Finanzierungsplan aufgestellt:

Kostenvolumen:                                                                            6.028.238,56 €

Kostenanteil ESPS:                                                                        2.019.921,10 €

(hiervon hat die ESPS bereits 30.468,28 € für Wettbewerbskosten bezahlt)

Landeskirchliche Baubeihilfe:

  • 50% der förderfähigen Kosten              1.960.700,00 €
  • Zuschuss Erstausstattung                           138.900,00 €                           2.099.600,00 €

Darlehen aus Mitteln des Bauprogramms:

30% der förderfähigen Kosten                                                                                        1.176.400,00 €

Eigenmittel der Kirchengemeinde:                                              732.317,46 €

zusammen:                                                                                     6.028.238,56 €

Das gewährte Darlehen wird durch die Kirchliche Kapitalienverwaltungsanstalt in Karlsruhe bereitgestellt. Die Verzinsung erfolgt mit 2% pro Jahr. Der Tilgungssatz liegt bei 4%.

Wieder sind mit der kirchlichen Genehmigung und dem Beschluss zur Durchführung durch den KGR auf dem Weg zum neuen Gemeindehaus zwei wichtige Schritte geschafft.

Mit herzlichen Grüßen,

Bernhard Wielandt, Pfr.