Die Tage ziehen ins Land – und ich spüre meine Ungeduld. Sie ist ein alter Bekannter. In meinem Leben spielt die Ungeduld eine große Rolle. Auf der einen Seite ist sie ein wertvoller Motor. Auf der anderen Seite ist sie jedoch ein zusätzlicher Stressfaktor. Vor allem in den Situationen, in denen ich abhängig bin vom Fortgang der Dinge, ohne sie selbst beschleunigen zu können. Oder wenn mich die Sorge umtreibt, dass sich aufgrund der zeitlichen Verzögerung die Dinge ungünstiger gestalten. Meist ist die Sorge zwar unbegründet. Aber ich habe Drängendes eben gerne vom Tisch – vor allem vor dem Urlaub, in dem ich nicht dauernd dran denken möchte, was jetzt aufgrund meiner Auszeit möglicher Weise im Fortgang behindert wird.

Die Sommertage sind im Bereich Bauvorhaben vor allem durch die Vorbereitung der Genehmigungsanträge geprägt. Da heißt es warten und Geduld haben, bis alle Posten soweit aufbereitet sind, dass wir endlich den Antrag für die kirchenleitende Genehmigung stellen können. Und da ist mein Part nun mal der kleinste. Was gehört da alles dazu?

1. Als Grundlage des Antrags für die kirchenleitende Genehmigung dient die Maßnahmenbeschreibung der Architekten. Darin ist in groben Zügen verbal ausgeführt, welchen Anforderungen und Ideen das Konzept folgt. Dann kommen die Pläne, die bis dahin in der Entwurfsplanung erstellt wurden. Und zuletzt: Die Darstellung der zu erwartenden Kosten – jeweils nach Kostengruppen getrennt und auf die einzelnen verschiedenen Bauabschnitte aufgeteilt. In Unserem Fall sind das die Innenrenovierung der Kirche, nötige Reparaturen im Außenbereich der Kirche, der Neubau des Gemeindehauses, die Einrichtung des Außengeländes mit Parkplatz auf der unteren Ebene mit Zufahrt von der Johann-Nikolaus-Kolb-Straße und die Neugestaltung der Prinzipalien (Altar, Rednerpult, Taufstein, Kreuz und Osterleuchter).

Dieses Paket an Unterlagen umfasst 31 Seiten, ausgedruckt in DIN A3 und geheftet. Für die unterschiedlichen Stellen, die der interne Bauantrag durchlaufen muss, gibt es von der Maßnahmenbeschreibung 4 Exemplare. Sie liegen mir bereits seit über einer Woche vor.

2. Auf der Grundlage der Entwurfsplanung durchforstet die Projektsteuerung derzeit noch die genaue Kostenentwicklung und der Kostenaufteilung. Sie vergleicht in einer Gegenüberstellung die geplanten Kosten der Feinplanung mit der ersten groben Kostenschätzung zu Beginn des Projekts, als die Finanzabteilung im Oberkirchenrat zum ersten Mal unsere Liquidität für dieses Mammutprojekt auf Herz und Nieren geprüft hat.

Zudem erstellt der Projektsteuerer eine genaue Aufteilung der entstehenden Kosten auf die beiden Kostenträger Kirchengemeinde und Pflege Schönau. Im Bereich der Kirche liegt der Löwenanteil bei der Pflege Schönau. Für den Neubau des Gemeindehauses sind wir als Kirchengemeinde überwiegend selbst verantwortlich. Aber auch da gibt es Anteile, die die Pflege Schönau mitfinanziert: Dazu zählt zum Beispiel der Teil der Außenanlage um die Kirche herum, der die behindertengerechte Erschließung der Kirche ermöglicht. Oder: Weil der gesamte Gebäudekomplex durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt wird, werden die Kosten für den zu erstellenden Heizkeller hälftig getragen.

Dieses umfangreiche und komplizierte Zahlenwerk musste die letzten zwei Wochen über sorgfältig ausgearbeitet werden und ergänzt die Maßnahmenbeschreibung der Architekten.

3. Seitens der Kirchengemeinde müssen wir ein offizielles Formular beifügen, in dem die Basics des Antrags stehen: Welche Kirchengemeinde? Welches Gebäude? Welche Kostenträger (Kirchengemeinde und Pflege Schönau)? Welche Vergünstigungen bei der Mittelbewilligung können geltend gemacht werden (In unserem Fall: Das Haushaltssicherungskonzept, in dem wir uns befinden, und die Zertifizierung als Grüne-Gockel-Gemeinde)? Wie hoch sind die Gesamtkosten der Maßnahme? Welche weiteren Bauvorhaben stehen kurz- oder mittelfristig zudem an?

Dieses Formular umfasst nur zwei Seiten, speist sich jedoch aus den Zahlen, die die beiden vorgenannten Dokumente herausarbeiten. Die finale Fassung kann ich also erst erstellen, wenn diese komplett fertig sind.

4. Der Packen an Unterlagen muss in vierfacher Ausfertigung dann zum Verwaltungs- und Serviceamt in Meckesheim. Dort kommt die letzte Komponente dazu: Ein Dokument, in dem die nötigen Eigenmittel der Kirchengemeinde als vorhanden bestätigt werden. Erst wenn dieses Dokument auch erstellt ist, geht der Antrag auf den Dienstweg, also über das Dekanat des Kirchenbezirks Südliche Kurpfalz in Wiesloch zum Oberkirchenrat nach Karlsruhe. Von dort bekommen wir – wenn alles glatt geht – binnen vier Wochen die kirchenaufsichtliche Genehmigung. Die wiederum ist grundlegend für die Beantragung der Baugenehmigung beim Landratsamt.

Nach bisheriger Einschätzung sollten wir das kirchliche Genehmigungsverfahren also noch vor meinem Urlaub auf den Weg bekommen. Die Unruhe in mir ist also rational gesehen weitgehend unbegründet. Aber ich werde dennoch erleichtert sein, wenn der Packen endlich auf dem Weg ist. – Auch wenn es dann erneut heißt: Warten!

Mit herzlichen Grüßen,

Bernhard Wielandt, Pfr.