Als im Herbst 2016 anlässlich des Empfangs zum Festgottesdienst 150 Jahre Christuskirche Bürgermeister Kletti sein Grußwort sprach, war die Innenrenovierung und der Gemeindehausneubau ja bereits in Planung. Er sagte uns damals in aller Freundlichkeit und mit Nachdruck die volle Unterstützung seitens der Gemeindeverwaltung zu. Mit Blick auf die Gespräche und gemeinsamen Sachthemen seit diesem Zeitpunkt kann ich bestätigen: Das Versprechen wurde umfänglich eingelöst. In der Entwurfsplanung sind einige Fragen aufgetaucht, die auch künftig noch partnerschaftlich zwischen Kirchengemeinde und Kommune geklärt werden müssen. Was betrifft das alles?
1. Als erstes galt es zu klären, wo die Grundstücksgrenze hin zur Pestalozzischule eigentlich verläuft. Alle Beteiligten wurden in den ersten Vorplanungen von dem Umstand überrascht, dass der Verlauf des bestehenden Zauns zwischen den beiden historischen Gebäuden nicht die Grundstücksgrenze abbildet. Die Parzelle, auf der die Kirche steht und die sich im Besitz der Pflege Schönau befindet, reicht direkt bis an die nördliche Außenmauer des alten Schulgebäudes. Weil das gar nicht mehr bekannt war, wurden seitens der Kommune z.B. ein Entwässerungsgraben auf kirchlichem Gelände verlegt. Und mit der nachträglich ans Schulgebäude angebrachten Stahltreppe wurde eine Entfluchtung aus dem Schulgebäude gewählt, die ebenfalls derzeit über kirchliches Gelände führt. Vermutlich gab es mal mündliche Absprachen zwischen kirchlichen und kommunalen Vertretern, die an Stelle einer offiziellen Gestattung diese Maßnahmen ermöglichten. Da auch das Plateau, auf dem sich das neue Gemeindehaus befinden wird, nicht ganz ans Schulgebäude heranreichen wird, kann vermutlich auch künftig die Entfluchtung der Schule wie eingerichtet gelöst werden. Wir werden uns aber noch über Lage und Ausführung des künftigen Zauns um den Schulhof verständigen müssen.
2. Schon vor dem Architektenwettbewerb begann die baurechtliche Abstimmung über die gemeinsamen Grenzen. Da ging es um einzuhaltende Brandschutz- und Grenzabstände. Alle kritischen Fragen konnten bisher unaufgeregt und einvernehmlich mit dem örtlichen Bauamt geregelt werden.
3. Schon vor einiger Zeit hatte der politische Gemeinderat die nächtliche Beleuchtung des Turms der Christuskirche auf der Agenda. Die alten Strahler sollten bezüglich ästhetischer Ausführung, Energieverbrauch und Lichtausbeute optimiert werden. In Verbindung mit einer Bemusterung und einer groben Kostenermittlung wurde seitens der Kommune bereits die mittelfristig für diese Maßnahme benötigte Geldsumme im Haushalt vermerkt. Die Durchführung hatte man dann allerdings im Hinblick auf den unklaren Verlauf des Gebäudeoptimierungsprozesses innerhalb der Kirchengemeinde vertagt. Im Rahmen der Ausführungsplanung hatten wir sowieso die Außenbeleuchtung des ganzen Gebäudekomplexes zu beraten. Mit der Kommune sind wir so verblieben, dass wir die Beleuchtung des Turms und der Fassade von unserem Fachingenieur mit planen lassen und dann bei der Ausführungsplanung wieder mit der Kommune in Kontakt treten.
4. Im bisherigen Konzept sind Gemeindehaus und Kirche auf einem durchgezogenen Podest geplant, das uns die behindertengerechte Erschließung des neu gestalteten Gebäudes mit seinen unterschiedlichen Funktionen im Außen- und Innenbereich ermöglicht. Um auf dieses Niveau zu kommen, sind jedoch an der Straßenkante 70-90cm Höhenunterschied zu überwinden, da das Gelände nach Osten hin abfällt. Das soll durch eine Treppenanlage mit elegant integrierten Rampen geschehen, die auf beiden Seiten des Hauptportals den Zugang ermöglichen. Auch auf der Suche nach einer optisch möglichst harmonischen Anbindung dieser Treppenanlage an den bisherigen Rinnstein und hin zum Straßenraum sind wir mit der Kommune im Gespräch.
Nach den bisherigen Erfahrungen bin ich froh und dankbar über die fachlich professionelle und menschlich angenehme Art, in der die bisherigen Kontakte verlaufen sind. Und ich bin zuversichtlich, dass wir uns auch in den noch ausstehenden Abstimmungen immer auf ein offenes Ohr und eine konstruktive Haltung seitens der Kommune verlassen können.
Mit herzlichen Grüßen,
Bernhard Wielandt, Pfr.