In den letzten Tagen hat mich ein Sinnspruch Jesu tiefgründiger beschäftigt: „Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes.“ (Lk 9, 62) Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stößt mich dieser Vers auf die Verantwortung, die wir bei grundlegenden Aufbrüchen und Veränderungen tragen. Auch wenn es schon viele Vorentscheidungen gab, die für den Prozess der Gebäudeoptimierung ihre Furchen gezogen haben: Jeder weitere Umbruch bringt uns zwar dem Ziel näher, stellt aber auch eine unumkehrbare Festlegung dar, die wohl bedacht und sauber entschieden sein will.

In diesen Tagen bekommen wir die fertige Entwurfsplanung präsentiert. Sie bündelt alle grundlegenden Entscheidungen, die wir in den unterschiedlichen Gewerken all die Wochen zuvor einzeln beraten und in der Runde zwischen Architekten, Fachplanern und EOK abgestimmt haben. Manche Bereiche dieses großen Projekts sind dabei noch sehr unscharf. Da steht allenfalls eine Richtungsangabe, die es ermöglicht, mit groben Schätzungen zu arbeiten. Das betrifft zum Beispiel die ganze Innenraumgestaltung der Kirche. Da in der Entwurfsplanung jedoch auch der Kostenrahmen für die interne Genehmigung endgültig festgezurrt werden muss, haben wir in anderen Punkten im Bereich des Gemeindehauses schon bis ins Detail Vorentscheidungen treffen müssen. So zum Beispiel bei der technischen Ausstattung, bei Schrankeinbauten oder der Einrichtung der Küche.

Wahrscheinlich stellt sich mir aber genau aus diesem Paradox heraus die Last der Verantwortung noch einmal dringlicher dar: Auf der einen Seite wissen wir noch gar nicht, ob wir wegen der bereits ausführlich dargestellten Debatte mit der Denkmalpflege überhaupt eine Baugenehmigung bekommen werden. Und auf der anderen Seite haben wir bereits die konkreten Modelle für die künftigen Tische und Stühle ausgesucht, weil sie im gesamten Planungsvolumen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen.

Beruhigend finde ich in dem ganzen Zusammenhang, dass wir im Planungsteam nur als Vordenker fungieren und bezüglich der Entscheidungsverantwortung auch andere noch die Hand mit an den Pflug legen. Es wird nach der Vorstellung der Entwurfsplanung noch eine ganze Reihe von demokratisch strukturierten Legitimierungsschritte geben: Zunächst bekommt auch in diesem Fall der ganze Kirchengemeinderat vorgestellt, was bisher geplant ist. Nach der Zustimmung dieses Gremiums muss der bis jetzt entwickelte Planungsstand auch vom Bauamt des EOK fachaufsichtlich genehmigt und von der Finanzabteilung des EOK auf Liquidität geprüft werden. Aufgrund der in die Tiefe ermittelten Kosten wird uns dann ein Finanzierungsvorschlag unterbreitet, den wir im KGR erneut beraten und beschließen müssen. Erst wenn der EOK durch diese beiden Referate hindurch einstimmig das Projekt freigibt und der Beschluss im KGR steht, wird auch der Auftrag für den nächsten Schritt erteilt: Die Ausführungsplanung.

Parallel zu diesen notwendigen kirchenrechtlichen Abläufen sind wir als Gemeinde aufgefordert, unsere eigenen Mitglieder auf den neusten Stand zu bringen. Dazu zählt die Vorstellung der Planung im Gemeindebeirat sowie in einer öffentlichen Gemeindeversammlung, wo ausführlich informiert wird, Rückfragen möglich sind und zunächst die Mitarbeiter und dann alle interessierten Mitglieder der Kirchengemeinde als beratende Stimmen gehört werden. Diese beiden Veranstaltungen sind für den Herbst geplant, während der drei Monate, die es mindestens dauern wird, bis der Bauantrag im Landratsamt bearbeitet sein wird.

Mit herzlichen Grüßen,

Bernhard Wielandt, Pfr.